Wusstest du, dass ein Unfall, der auf dem Weg zur Arbeit passiert, auch ein Arbeitsunfall ist?

Wir erklären dir, wann genau von einem Wegeunfall gesprochen wird:
Unfälle, die ab Verlassen des Wohnhauses – also auf dem Weg von der Außentür bis zur Arbeit passieren, nennt man Wegeunfall. Das gleiche gilt natürlich auch für Unfälle auf dem Heimweg zwischen Arbeitsstätte und Haustüre.
Arbeitnehmer sind auf dem direkten Weg zur Arbeit und auf Umwegen über die zuständige Berufsgenossenschaft versichert, wenn der direkte Weg gesperrt ist und eine Umleitung gefahren werden muss, Versichert sind diese aber auch, wenn Kinder untergebracht oder abgeholt werden müssen, oder wenn mit anderen Personen eine Fahrgemeinschaft gebildet wird.
Es gibt jedoch auch Strecken, auf denen Arbeitnehmer nicht versichert sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der direkte Weg verlassen wird, um private Erledigungen zu tätigen. Sobald sich jedoch wieder au den direkte Weg begeben wird, greift der Versicherungsschutz wieder – es sei denn, die Unterbrechung hielt länger als zwei Stunden an.
Der Arbeitnehmer kann selbst entscheiden, wie er sich auf dem Weg zur Arbeit fortbewegt: egal, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto – ein Versicherungsschutz liegt in allen Fällen vor.
Wichtig ist, dass ein Wegeunfall dem Arbeitgeber gemeldet wird und eine Untersuchung durch einen Durchgangsarzt erfolgt. Was genau ein Durchgangsarzt ist, haben wir dir in unseren letzen Blog „Arbeitsunfall – was nun?“ erklärt. Zudem muss der Wegeunfall, wie auch der Unfall an der Arbeit im Meldebogen dokumentiert werden.
Du hast Fragen zum Thema Arbeits- und Wegeunfälle? Dann melde dich gerne bei uns per Mail an karsten@sichergesund-lukman.de
