GBU

Die Gefährdungsbeurteilung – kurz GBU – ist das zentrale Dokumentdes Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

In der GBU werden Risiken und Gefahren einer Tätigkeit oder eines Arbeitsplatzes analysiert und bewertet. Zudem werden Maßnahmen für die Reduzierung und Vermeidung von Gefahren definiert.

Bei der GBU handelt es sich um einen endlosen Kreislauf, da diese niemals abgeschlossen ist und Tätigkeitsbereiche aufgrund von Änderungen oder Anpassungen immer wieder erneut analysiert werden müssen.

Folgende 7 Schritte werden bei der Erstellung berücksichtigt:

  1. Bereich festlegen
  2. Analyse
  3. Beurteilung
  4. Ziele definieren
  5. Maßnahmen ableiten
  6. Maßnahmen umsetzen
  7. Wirksamkeit kontrollieren

Auch das Thema Mutterschutz (§ 10 MuSchG) muss neben den verschiedenen Tätigkeitsbereichen in jeder GBU berücksichtigt werden.

Jede*r Arbeitnehmer*in, der/die mindestens einen Mitarbeitenden beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen (§ 5-6 ArbSchG).

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