Brandschutzhelfer

Ein Brand stellt eine ernste Gefahr dar, insbesondere für Betriebe, in denen viele Personen (Mitarbeitende, Kunden, Geschäftspartner, etc.) zusammenkommen. Die Sicherheit der Beschäftigten liegt in der Verantwortung des Unternehmens, daher bedarf der Brandschutz seiner besonderen Aufmerksamkeit.

Zum betrieblichen Brandschutz gehören unter anderem regelmäßige Unterweisungen aller Beschäftigten, sowie die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Die Unterweisung umfasst die vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Alarmierungseinrichtungen usw.), sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz). Die Unterweisung muss, wie jede andere Unterweisung auch, schriftlich festgehalten werden.

Das Unternehmen hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen. Die ausreichende Anzahl ergibt sich aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2 (z.B. Büronutzung) sind in der Regel 5 % der Beschäftigten ausreichend. Je nach Art und Größe des Unternehmens kann aber auch eine höhere Anzahl an Brandschutzhelfern sinnvoll sein.

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Teil (mind. 2 UE á 45 Minuten) und einer praktischen Übung. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer sollte alle 3-5 Jahre wiederholt werden. Zusätzlich sollten regelmäßig Evakuierungs- und Brandbekämpfungsübungen durchgeführt werden, um die Abläufe zu festigen. Diese sollten auch dokumentiert werden.

Wer kann zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden? Alle Mitarbeitende, die körperlich und geistig geeignet sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Aufgaben des Brandschutzhelfers:

  • Brandgefahren frühzeitig erkennen
  • eine sichere Evakuierung der Räumlichkeiten veranlassen und überwachen
  • Entstehungsbrände löschen, insofern keine Eigengefährdung besteht
  • Zusammenarbeit mit der Feuerwehr

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