BGM – was ist das eigentlich?
Hinter der Abkürzung BGM versteckt sich der Begriff Betriebliches Gesundheitsmanagement.
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement besteht aus drei Säulen: dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF).

Maßnahmen zum Arbeitsschutz sind sowohl für den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verpflichtend und sollen vor Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefährdungen schützen. Hierzu zählt z.B. das Tragen von Arbeits- und Schutzkleidung.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement hingegen ist nur für den Arbeitgeber verpflichtend. Das bedeutet, Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitenden eine Wiedereingliederung nach längerem Krankenstand anbieten. Diese muss von den Arbeitnehmern jedoch nicht in Anspruch genommen werden.
Die Betriebliche Gesundheitsförderung ist für beide Seiten freiwillig. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden Maßnahmen zur Förderung derer Gesundheit wie z.B. die Beteiligung an den Kosten für das Fitnessstudio, Bereitstellung von Wasser und Obst uvm. anbieten und diese Maßnahmen können in Anspruch genommen werden – sind aber nicht verpflichtend.
