Kennst du eigentlich den Unterschied zwischen einer Betriebsanweisung und einer Betriebsanleitung?
Eine Betriebsanleitung oder auch Bedienungsanleitung wird vom Hersteller eines Produktes erstellt. Diese klärt über die sachgerechte, bestimmungsmäßige und sichere Verwendung auf. Hierüber gibt es Vorgaben in den Maschinenrichtlinien und im Produktsicherheitsgesetz.
Die Betriebsanweisung hingegen wird vom Arbeitgeber erstellt, um einen sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln schriftlich festzuhalten und diese den Mitarbeitenden an die Hand zu geben. Die Pflicht zur Erstellung findet sich im § 12 Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung.
Betriebsanweisungen sollten all das zusammenfassen, was der Mitarbeitende für das Erreichen des Arbeitsergebnisses und für die sichere Durchführung seiner Arbeit in seiner Arbeitsumgebung wissen muss. Diese sollten einheitlich grafisch dargestellt werden. Es ist empfehlenswert Betriebsanweisungen für das Bedienen von Maschinen oder Arbeitsverfahren in „Blau“ und Betriebsanweisungen für Gefahrenstoffe in „Rot“ darzustellen. Vorlagen hierfür gibt es z.B. bei den zuständigen Berufsgenossenschaften.
Betriebsanweisungen müssen für alle Mitarbeitenden zugänglich sein, damit bei Bedarf jederzeit nachgelesen werden kann. Zusätzlich muss die Betriebsanweisung für Gefahrenstoffe bei der Erst-, bzw. jährlichen Unterweisung genutzt werden – alle weiteren Betriebsanweisungen können dafür genutzt werden.
Ausführlich wird das Thema in der DGUV Information 211-010 „Sicherheit durch Betriebsanweisungen“ behandelt.
