Arbeitsunfall – was nun?

Die Berufsgenossenschaften haben eine der wichtigsten Aufgaben: Unfälle vermeiden. Allerdings klappt das nicht immer und es kommt zu einem Arbeitsunfall. In so einem Fall springt das Betreuungs- und Entschädigungssystem der BG ein. Aber was genau ist ein Arbeitsunfall?

Bei einem Arbeitsunfall handelt es sich um einen Unfall, den eine versicherten Person während ihrer versicherten Tätigkeit erleidet Ein Unfall ist ein zeitlich begrenztes Ereignis, das von außen auf den Körper einwirkt und z einer Gesundheitsbeeinträchtigung führen kann. Ein Unfall liegt jedoch nicht vor, wenn keine Einwirkung von außen vorliegt: z.B. Rückenschmerzen, Verschlucken, Herzinfarkt.

Es ist wichtig, dass Arbeitsunfälle richtig dokumentiert werden. Auch kleinere Verletzungen sollten im Meldeblock ausführlich eingetragen und dem Vorgesetzten gemeldet werden. Sollten erst später Probleme infolge des Unfalls auftreten, erfolgt die Behandlung ebenfalls über die BG.

Arbeitnehmer sind während ihrer betrieblichen Tätigkeit bei der für ihren Arbeitgeber zuständigen BG versichert. Die eigene Krankenkasse muss bei einem Arbeitsunfall für keine Behandlungskosten aufkommen.

Insofern eine ärztliche Behandlung infolge des Arbeitsunfalls notwendig wird, ist der Durchgangsarzt (D-Arzt) zuständig. Hausärzte können Arbeitsunfälle nicht aufnehmen. Sollte kein D-Arzt verfügbar sein, kann auch die Notaufnahme aufgesucht werden.

Sollte ein Mitarbeitender länger als drei Tage arbeitsunfähig geschrieben werden, muss der Arbeitgeber dies der BG melden.

Früher dachte man übrigens, dass nur Arbeitsunfälle meldepflichtig sind. Heute weiß man, dass auch Krankheiten dazugehören, die durch jahrelange Tätigkeit mit besonderen Einwirkungen entstehen und denen nur bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit ausgesetzt sind. Diese Art der Erkrankung nennt man Berufskrankheit, welche der BG ebenfalls gemeldet werden muss.

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