Gefährdungsbeurteilung Schreinerei: Die 5 häufigsten Fehler – und wie du sie vermeidest

Die Gefährdungsbeurteilung ist für Arbeitgeber Pflicht. Trotzdem reicht es nicht aus, lediglich einige Formulare abzuheften. Sie muss die tatsächlichen Arbeitsbedingungen abbilden, geeignete Schutzmaßnahmen enthalten und regelmäßig überprüft werden.

In meiner Arbeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Schwerpunkt auf Schreinereien und Tischlereien sehe ich immer wieder ähnliche Schwachstellen. Hier sind fünf besonders häufige Fehler – und wie du sie vermeiden kannst.

Die Gefährdungsbeurteilung wurde vor einigen Jahren erstellt und anschließend nicht mehr überprüft. Inzwischen wurden neue Maschinen angeschafft, Arbeitsverfahren verändert oder andere Gefahrstoffe eingeführt. Die Dokumentation bildet den Betrieb deshalb nicht mehr vollständig ab.

Eine pauschale gesetzliche Frist von beispielsweise zwei Jahren gibt es nicht. Die Gefährdungsbeurteilung muss jedoch regelmäßig überprüft und insbesondere dann aktualisiert werden, wenn sich Arbeitsbedingungen verändern, neue Erkenntnisse vorliegen oder Unfälle und Beinaheunfälle auf bisher nicht ausreichend berücksichtigte Gefährdungen hinweisen.

Die Lösung: Lege einen regelmäßigen betrieblichen Prüftermin fest und aktualisiere die Gefährdungsbeurteilung zusätzlich immer dann, wenn sich Maschinen, Arbeitsstoffe, Tätigkeiten oder Arbeitsabläufe wesentlich verändern.

Allgemeine Vorlagen können eine gute Grundlage sein. Sie werden jedoch problematisch, wenn sie unverändert abgelegt werden und keinen erkennbaren Bezug zum eigenen Betrieb haben.

Eine Gefährdungsbeurteilung muss unter anderem berücksichtigen:

  • welche Maschinen und Arbeitsmittel vorhanden sind,
  • welche Tätigkeiten ausgeführt werden,
  • welche Gefahrstoffe eingesetzt oder freigesetzt werden,
  • welche Beschäftigtengruppen betroffen sind,
  • welche Schutzmaßnahmen bereits bestehen und
  • ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.

Die Lösung: Gleiche jede Vorlage systematisch mit den tatsächlichen Bedingungen in deinem Betrieb ab. Nicht zutreffende Inhalte werden entfernt, fehlende Gefährdungen ergänzt und Maßnahmen konkret festgelegt.

Holzstaub, Lacke, Lösemittel, Klebstoffe, Härter oder Holzschutzmittel gehören in vielen Schreinereien zum Arbeitsalltag. Trotzdem werden die daraus entstehenden Gefährdungen häufig nur oberflächlich beurteilt.

Insbesondere Hartholzstäube gelten beim Einatmen als krebserzeugend. Auch von anderen Holzstäuben können erhebliche Gesundheitsgefahren ausgehen. Die aktuelle TRGS 553 „Holzstaub“ enthält konkrete Anforderungen an Gefährdungsbeurteilung, Absaugung, Reinigung, Wirksamkeitskontrolle und Unterweisung.

Die Lösung: Führe ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis, halte die erforderlichen Sicherheitsdatenblätter bereit und erstelle tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilungen sowie Betriebsanweisungen. Prüfe außerdem, ob Absaugung, Reinigung und weitere Schutzmaßnahmen tatsächlich wirksam sind.

Die Gefährdung wurde erkannt, als Maßnahme steht jedoch nur „PSA verwenden“, „Mitarbeiter unterweisen“ oder „Vorsicht beim Arbeiten“. Solche allgemeinen Hinweise reichen häufig nicht aus.

Eine geeignete Maßnahme muss konkret beschreiben, was umgesetzt werden soll. Außerdem sollte nachvollziehbar sein, wer dafür verantwortlich ist, bis wann die Umsetzung erfolgt und welche Priorität sie hat.

Die Lösung: Formuliere Maßnahmen eindeutig und überprüfbar. Beachte dabei die Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Gefährdungen möglichst vermeiden oder durch technische und organisatorische Maßnahmen reduzieren, bevor persönliche Schutzausrüstung eingesetzt wird.

Mit dem Ausfüllen der Gefährdungsbeurteilung ist die Aufgabe noch nicht abgeschlossen. Entscheidend ist, ob die festgelegten Maßnahmen umgesetzt wurden und im Arbeitsalltag tatsächlich funktionieren.

Dazu gehört beispielsweise die Kontrolle, ob Absaugungen wirksam arbeiten, Schutzeinrichtungen verwendet werden, Prüfungen durchgeführt wurden und Beschäftigte die festgelegten Regeln kennen.

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen außerdem in verständliche Betriebsanweisungen und Unterweisungen übertragen werden. Unterweisungen sind mindestens jährlich sowie bei besonderen Anlässen durchzuführen und zu dokumentieren. Bei Gefahrstoffunterweisungen ist die Bestätigung durch Unterschrift ausdrücklich vorgeschrieben; auch bei anderen Unterweisungen ist sie als Nachweis sinnvoll.

Die Lösung: Dokumentiere die Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle. Wenn eine Maßnahme nicht ausreichend funktioniert, muss sie angepasst und erneut überprüft werden.

Gut vorbereitete Vorlagen können viel Zeit sparen. Sie ersetzen jedoch nicht die Prüfung und Anpassung an den eigenen Betrieb.

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Die häufigsten Fehler entstehen selten aus Absicht. Meist fehlen Zeit, geeignete Unterlagen oder ein klarer Ablauf. Entscheidend ist jedoch nicht die Menge der abgelegten Dokumente, sondern ob Gefährdungen vollständig erfasst, Maßnahmen umgesetzt und deren Wirksamkeit überprüft werden. Wenn du unsicher bist, ob deine Gefährdungsbeurteilung vollständig und aktuell ist, melde dich gerne. Gemeinsam schauen wir, welche Unterlagen vorhanden sind und an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht.

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