Welche Arbeitsschutz-Dokumentationen sind erforderlich?
Viele Schreinereien nehmen am Unternehmermodell der BGHM teil. Dadurch können Unternehmer einen Teil der Aufgaben im Arbeitsschutz selbst übernehmen. Gleichzeitig müssen sie sicherstellen, dass die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen dokumentiert und im Betrieb umgesetzt werden.
In diesem Beitrag erfährst du, welche Arbeitsschutzdokumentationen typischerweise in einer Schreinerei benötigt werden und worauf die Berufsgenossenschaft bei einer Kontrolle besonders achtet.
Was ist das Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2?
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen.
Im Unternehmermodell übernehmen Inhaber kleinerer Betriebe nach einer entsprechenden Qualifizierung einen Teil der Aufgaben des Arbeitsschutzes selbst. Dieses Modell wird von vielen Schreinereien genutzt und von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) angeboten.
Das bedeutet jedoch nicht, dass weniger Arbeitsschutz erforderlich ist. Vielmehr liegt die Verantwortung für die Organisation und Dokumentation des Arbeitsschutzes stärker beim Unternehmer selbst. Bei besonderen Anlässen – beispielsweise nach schweren Unfällen, bei größeren Umbaumaßnahmen oder der Einführung neuer Arbeitsverfahren – kann weiterhin eine zusätzliche sicherheitstechnische Betreuung erforderlich werden.
Welche Arbeitsschutzdokumentationen gehören typischerweise dazu?
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von den Tätigkeiten, Maschinen, Gefahrstoffen und der Betriebsgröße ab. Zu den wichtigsten Dokumentationen in einer Schreinerei gehören jedoch folgende Unterlagen:
1. Gefährdungsbeurteilungen
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes und nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend.
Für eine Schreinerei betrifft das beispielsweise:
- Allgemeine Tätigkeiten im Betrieb
- Kreissägen
- Fräsmaschinen
- Abrichthobelmaschinen
- Dickenhobelmaschinen
- Kantenanleimmaschinen
- Schleifmaschinen
- Kompressoren
- Innerbetrieblichen Transport
- Holzstaub und Absauganlagen
- Gefahrstoffe wie Lacke, Klebstoffe oder Holzschutzmittel
Die Gefährdungsbeurteilungen müssen Gefährdungen ermitteln, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und regelmäßig auf Aktualität überprüft werden.
2. Betriebsanweisungen
Betriebsanweisungen informieren Beschäftigte über den sicheren Umgang mit Maschinen, Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen.
Typische Betriebsanweisungen in einer Schreinerei sind:
- Kreissäge
- Fräsmaschine
- Hobelmaschine
- Schleifmaschinen
- Holzstaub
- Lacke und Beschichtungsstoffe
- Klebstoffe
- Holzschutzmittel
Die Betriebsanweisungen müssen den Beschäftigten zugänglich sein und als Grundlage für Unterweisungen genutzt werden.
3. Gefahrstoffverzeichnis
In vielen Schreinereien kommen Gefahrstoffe zum Einsatz, beispielsweise Lacke, Klebstoffe, Reinigungsmittel oder Holzschutzmittel.
Diese Stoffe müssen in einem Gefahrstoffverzeichnis erfasst werden. Zusätzlich sollten die aktuellen Sicherheitsdatenblätter verfügbar sein.
4. Unterweisungsnachweise
Beschäftigte müssen regelmäßig über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen informiert werden.
Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich sowie bei besonderen Anlässen, beispielsweise nach Änderungen von Arbeitsverfahren oder bei der Einführung neuer Maschinen, durchzuführen. Die Durchführung sollte dokumentiert und von den Beschäftigten bestätigt werden.
5. Prüf- und Wartungsnachweise
Auch Prüfungen und Wartungen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- Wartung von Maschinen
- Prüfung von Leitern und Tritten
- Prüfung von Absauganlagen
- Wartung von Feuerlöschern
6. Nachweise zum Unternehmermodell
Die Teilnahmebescheinigung am Unternehmermodell sowie weitere Unterlagen der BGHM sollten ebenfalls aufbewahrt werden. So kann bei Bedarf nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für die Betreuung im Unternehmermodell erfüllt sind.
Wann müssen die Unterlagen aktualisiert werden?
Eine Aktualisierung ist immer dann erforderlich, wenn sich relevante Änderungen im Betrieb ergeben, beispielsweise durch:
- Neue Maschinen oder Arbeitsmittel
- Neue Gefahrstoffe
- Änderungen von Arbeitsabläufen
- Umbauten im Betrieb
- Arbeitsunfälle oder Beinahe-Unfälle
- Neue gesetzliche Anforderungen
Zusätzlich empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung aller Arbeitsschutzunterlagen, um deren Aktualität sicherzustellen.
Was passiert bei fehlender Dokumentation?
Fehlende oder veraltete Arbeitsschutzunterlagen können bei Kontrollen durch die BGHM oder andere Aufsichtsbehörden beanstandet werden.
Besonders kritisch sind fehlende Gefährdungsbeurteilungen oder nicht dokumentierte Unterweisungen. Kommt es zusätzlich zu einem Arbeitsunfall, kann die fehlende Dokumentation die Aufklärung erheblich erschweren.
Das Unternehmermodell entbindet nicht von den gesetzlichen Pflichten. Es überträgt vielmehr einen größeren Teil der Verantwortung auf den Unternehmer selbst.
Wie setzt man das in der Praxis um?
Aus unserer Erfahrung scheitert die Umsetzung häufig nicht am fehlenden Willen, sondern an der fehlenden Zeit. Viele Schreinereien wissen, welche Unterlagen benötigt werden, haben jedoch im Tagesgeschäft kaum Kapazitäten, umfangreiche Gefährdungsbeurteilungen oder Betriebsanweisungen selbst zu erstellen.
Gerade bei Maschinen wie Kreissägen, Fräsmaschinen, Hobelmaschinen oder Kantenanleimmaschinen können schnell viele Stunden Recherche- und Dokumentationsaufwand entstehen.
Genau dafür haben wir ein Arbeitsschutzpaket speziell für Schreinereien entwickelt. Die enthaltenen Word-Dokumente sind bereits umfangreich vorbereitet und orientieren sich an den typischen Anforderungen von Schreinereibetrieben. Dadurch sparst du Zeit und musst nicht jedes Dokument von Grund auf neu erstellen.
Fertige Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen als editierbare Word-Dateien für den praktischen Einsatz im Betrieb.
Fazit
Das Unternehmermodell bietet Schreinereien die Möglichkeit, den Arbeitsschutz eigenverantwortlich zu organisieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die erforderlichen Dokumentationen vorhanden, aktuell und an die betriebliche Situation angepasst sind.
Besonders wichtig sind Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungsnachweise sowie – sofern erforderlich – Gefahrstoffverzeichnisse und Prüfdokumentationen.
Wer seine Unterlagen regelmäßig überprüft und aktuell hält, schafft nicht nur mehr Rechtssicherheit, sondern sorgt auch für sichere Arbeitsbedingungen im Betrieb.
