Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter hat die Aufgabe die Brandschutzmaßnahmen in einem Betrieb zu überwachen, zu planen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen an den Brandschutz erfüllt werden. Zudem kontrolliert und überprüft der Brandschuztbeauftragte, dass im Brandfall alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten getroffen sind.


Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten können je nach Größe und Art des Unternehmens variieren, umfassen aber in der Regel:

  • Erstellung und Pflege eines Brandschutzkonzeptes
  • Beratung und Unterweisung
  • Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen
  • Überprüfung regelmäßiger Wartung und Funktionsprüfung durch eine befähigte Person
  • Dokumentation und Berichtswesen
  • Notfallplanung und -koordination
  • Meldung von Gefahren

Die Notwendigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von Art und Größe des Unternehmens …

  • Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten
  • Betriebe mit besonders gefährdeten Bereichen
  • Betriebe mit erhöhtem Brandrisiko

… sowie gesetzlichen Vorgaben …

  • Bauordnung
  • Arbeitsschutzverordnung
  • Bau- und Betriebsordnung für technische Gebäudeausrüstung

Kleine Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet einen Brandschutzbeauftragten zu beschäftigen oder einen Externen zu beauftragen und können somit über den Einsatz eines Brandschutzbeauftragen selbst entscheiden.

Die Position des Brandschutzbeauftragten kann durch Mitarbeitende besetzt werden, die einen Lehrgang nach DGUV Information 205-003 absolviert haben. Ebenso kann ein externer Brandschutzbeauftragter bestellt werden, der über die Weiterbildung verfügt, ggf. weitere Fortbildungen im Bereich Brandschutz abgelegt und Erfahrung im Brandschutz hat.

Du bist auf der Suche nach einem externen Brandschuztbeauftragten oder hast allgemeine Fragen zu dem Thema? Dann nimm mit uns Kontakt auf, wir beraten dich gerne!

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