Betriebliche Ersthelfer

Heute beantworten wir euch ein paar wichtige Fragen rund um das Thema Ersthelfer.

über 20 anwesende Mitarbeitende: Verwaltungs- und Handelsbetriebe: 5% der Anzahl der anwesenden Mitarbeitenden weitere sonstige Betriebe: 10% der Anzahl der anwesenden Mitarbeitenden

Kindertageseinrichtungen: 1 Ersthelfer pro Kindergruppe

Schulen: 15% der Anzahl der Lehrkräfte

Hochschulen: 10% der Anzahl der Mitarbeitenden

Ersthelfer darf nur jemand sein, der in der Ersten-Hilfe ausgebildet wurde.

Der Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Eine Auffrischung des Erste-Hilfe-Lehrgangs muss alle 2 Jahre stattfinden und umfasst ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten.

Die Kosten können von der BG (Berufsgenossenschaft) übernommen werden, wenn die Ausbildung anerkannt ist. Auf den Webseiten der jeweiligen BG wird aufgelistet, welcher Anbieter zugelassen ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert